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Lehrgänge

Angestelltenlehrgang I (AL I)

Lehrgang Nummer: 2100

Übersicht

Der Angestelltenlehrgang I ist vergleichbar mit dem Befähigungsnachweis für die Beamtenlaufbahn des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung ist eine mindestens 1-jährige Tätigkeit in der öffentlichen Verwaltung oder einer vergleichbaren Verwaltung. Insgesamt hat der Angestelltenlehrgang I einen Umfang von 480 Unterrichtstunden. Je nach Planungsform dauert ein Kurs 18 bis ca. 24 Monate. Folgende Planungsformen sind möglich:
berufsbegleitend: Hier findet der Unterricht freitags in der Zeit von 14:15 bis 20:15 Uhr und an 2-3 Samstagen im Monat in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr statt.
dienstbegleitend: Hier findet der Unterricht in einer Woche pro Monat während der Dienstzeiten, d.h. Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 15:00 Uhr statt.
Abschluss: Prüfung Angestelltenlehrgang I

Beginn 117. Angestelltenlehrgang I: (dienstbegleitend)
17.04.2024 in Lübben (Spreewald) - voll!

Beginn 118. Angestelltenlehrgang I: (dienstbegleitend)
24.10.2024 in Lübben (Spreewald) - voll!

Beginn nächster berufsbegleitender Angestelltenlehrgang I:
derzeit nicht absehbar



Inhalte:
I. Politik, Staat und Verwaltung

  • Staats- und Verfassungskunde
  • Allgemeines Verwaltungsrecht
  • Kommunales Verfassungsrecht

II. Verwaltungsbetriebswirtschaft
  • Haushalts-, Kassen- und Abgabenrecht
  • Betriebswirtschaftslehre

III. Öffentliches Dienstrecht

IV. Organisation/ Kommunikation und Kooperation

V. Rechtliche Grundlagen des Verwaltungshandelns
  • Methodik und Technik der Rechtsanwendung
  • Bürgerliches Recht
  • Recht der Gefahrenabwehr
  • Sozialrecht

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Bedarfsmeldungen für die nächsten Kurse:
Lübben dienstbegleitend: 1 Anmeldung
Lübben berufsbegleitend: 6 Anmeldungen
Beeskow dienstbegleitend: 1 Anmeldung
Beeskow berufsbegleitend: 4 Anmeldungen

Mögliche Planungsvarianten/Unterrichtszeiten:
dienstbegleitend: ca. 1 Woche im Monat während der Arbeitszeit (08:00 bis max. 15:00);
berufsbegleitend: freitags (14:15 bis 20:15) und 2 bis 3 Samstage im Monat (08:00 bis max. 15:00 Uhr)

 

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